Modernisierung und Effizienz beim Austausch von kriminellen Informationen zwischen der Bundesjustiz und der Bundespolizei
Im Jahr 2006 identifizierte ich eine kritische Ineffizienz beim Austausch von kriminellen Informationen zwischen der Bundespolizei und dem System der Bundesjustiz in Brasilien. Zuvor war die Kommunikation auf den manuellen und langsamen Austausch von offiziellen Dokumenten (Schreiben) angewiesen. Dieser Prozess führte zu erheblichen Verzögerungen für Richter, die Strafregister für dringende Entscheidungen benötigten, und zu einer geringen Datenqualität, da gerichtliche Informationen häufig falsch zusammengefasst oder während der Übertragung in die Datenbank der Polizei, das Nationale Strafinformationssystem (SINIC), verloren gingen.
Um dieses Problem zu lösen, habe ich ein Pilotprojekt ins Leben gerufen, um eine direkte und sichere elektronische Verbindung zwischen den beiden Institutionen herzustellen. Die Tätigkeit im Projekt umfasste die Koordination der technischen und verfahrenstechnischen Änderungen, die erforderlich waren, um den Mitarbeitern der Bundesjustiz zum ersten Mal direkten Zugang zum Nationalen Strafinformationssystem (SINIC) zu gewähren. Diese Maßnahme ermöglichte es Richtern, Strafregister in Echtzeit abzurufen, und den Mitarbeitern der Gerichte, gerichtliche Entscheidungen direkt in die nationale Datenbank einzutragen.
Die Initiative beseitigte erfolgreich Informationsengpässe, verbesserte drastisch die Qualität und Vollständigkeit der nationalen Kriminaldaten und ermöglichte die Erfassung von Strafverfahren, die nicht im Polizeisystem ihren Ursprung hatten, wodurch eine bedeutende Informationslücke geschlossen wurde.
Das Ergebnis des Projekts war der Abschluss eines technischen Kooperationsabkommens im August 2007 zwischen dem Obersten Gerichtshof, dem Bundesjustizrat, den Bundesregionalgerichten und dem Bundespolizeidepartement (verfügbar zum Download). Das Abkommen formalisierte den elektronischen Informationsaustausch zur Verhinderung von Kriminalität in Brasilien und beseitigte für die Beteiligten die Notwendigkeit, Schreiben für die Kommunikation zwischen den beiden Behörden über kriminelle Informationen zu versenden.
